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   LG Chemnitz, 03.02.1995 - 7 T 5369/94   

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LG Chemnitz, 03.02.1995 - 7 T 5369/94 (https://dejure.org/1995,5221)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 03.02.1995 - 7 T 5369/94 (https://dejure.org/1995,5221)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 03. Februar 1995 - 7 T 5369/94 (https://dejure.org/1995,5221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GesO § 7 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 306
  • ZIP 1996, 2082
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dresden, 01.07.1994 - 6 O 3163/93
    Auszug aus LG Chemnitz, 03.02.1995 - 7 T 5369/94
    Käme § 7 Abs. 3 GesO lediglich die Bedeutung eines Vollstreckungsverbotes nach der Eröffnung der Gesamtvollstreckung entsprechend § 14 KO zu, so würde die Zahl der durch ein Absonderungsrecht bevorzugten Gläubiger erhöht und die Substanz des zur gleichmäßigen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger stehende Masse erheblich verringert, zumal das Recht des Verwalters, Rechtshandlungen anzufechten, in der Gesamtvollstreckung gegenüber dem Konkursverfahren wesentlich eingeschränkt ist (vgl. auch LG Dresden in ZIP 1994, Seite 1710 f. [Seite 1711]).

    Tut er dieses nicht, muß er Veränderungen seiner Rechtslage hinnehmen (vgl. LG Dresden ZIP 94 S 1710 ff [1712]).

  • BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95

    Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer

    a) Denselben Standpunkt haben bisher schon das Landgericht Chemnitz (ZIP 1995, 306, 307) und das Amtsgericht Meiningen (ZIP 1995, 308, 309) vertreten.
  • OLG Dresden, 21.07.1995 - 9 W 350/95

    Wirksamkeit von vor Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens eingeleiteten

    Demgegenüber hält die Gegenmeinung in "weiter" Auslegung eine Vollstreckungsmaßnahme selbst nach Entstehung eines Pfändungspfandrechtes noch nicht für abgeschlossen, wenn sie nicht zur vollen Befriedigung, hier also Zahlung der LeGeSo GmbH an die Gläubigerin, geführt hat (BGH aaO; LG Dresden, ZIP 94, 1710; Kilger/Schmidt, KO , 16. Aufl., § 7 GesO Nr. 3a; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO, § 7 Nr. 28; LG Chemnitz, ZIP 95, 306; Pape, EWiR 95, 60 sowie derselbe ZIP 95, 482).
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